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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.07.1990 - 4 L 99/89   

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https://dejure.org/1990,6909
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.07.1990 - 4 L 99/89 (https://dejure.org/1990,6909)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.07.1990 - 4 L 99/89 (https://dejure.org/1990,6909)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 4 L 99/89 (https://dejure.org/1990,6909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Sozialhilfe - Kosten einer Klassenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schulfahrt; Schulrechtliche Bestimmungen; Angemessener Rahmen; Hilfebedürftiges Kind; Sozialhilfe; Einzelfall; Gewährung finanzieller Hilfe; Pädagogische Notwendigkeit der Veranstaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schulfahrt; Schulrechtliche Bestimmungen; Angemessener Rahmen; Hilfebedürftiges Kind; Sozialhilfe; Einzelfall; Gewährung finanzieller Hilfe; Pädagogische Notwendigkeit der Veranstaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 42, 79
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Hannover, 23.02.2004 - 7 A 643/04

    Abschlussfahrt; Angemessenheit; Ausgrenzung; Beihilfe; Klassenfahrt;

    Voraussetzung ist immer auch, dass die Aufwendungen einen angemessenen Umfang nicht überschreiten (OVG Lüneburg, Urt. v. 06.07.1990 - 4 L 99/89 -).

    Die dadurch ersparten Aufwendungen stehen durch die Teilnahme an der Klassenfahrt bedingte erhöhte Aufwendungen für Taschengeld und für sonstige kleinere Anschaffungen aus Anlass der Klassenfahrt gegenüber, so dass eine Kürzung nicht in Betracht kommt (so schon OVG Lüneburg, Entscheidung vom 06.07.1990 - 4 L 99/89 - FEVS 42, 79; sowie Urteil des Gerichts vom 14.08.2001 - 7 A 2442/01 -).

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 9 UE 4298/88

    Sozialhilfe: Kosten einer Klassenfahrt - notwendiger Lebensunterhalt iSv BSHG §

    Ebenso wie andere Oberverwaltungsgerichte ist der Senat der Auffassung, daß zum Führen eines menschenwürdigen Daseins es auch gehört, einem jedenfalls der allgemeinen Schulpflicht unterliegenden Schüler die Teilnahme an üblichen und angemessenen Bildungsveranstaltungen der Schule zu ermöglichen, wozu auch Klassenfahrten zählen (vgl. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 26. März 1980, ABl. 260; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 36, 234; OVG Niedersachsen, FEVS 42, 79; anders noch OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 28, 229).
  • SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Höhe -

    Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt (insbesondere für Verpflegung) sind hiervon nicht in Abzug zu bringen, da der Schüler regelmäßig mindestens in dieser Höhe angemessenes Taschengeld für die Klassenfahrt benötigt (OVG Lüneburg 06.07.1990 - 4 L 99/89 - FEVS 41, 79).
  • VG Hannover, 20.02.2002 - 7 B 603/02

    Ferienfreizeit; Jugendlicher

    In Rechtsprechung und Literatur ist insoweit anerkannt, dass Aufwendungen für Klassenfahrten zu dem sozialtypischen besonderen Bedarf von Kindern und Jugendlichen nach § 12 Abs. 2 BSHG gehören können (BVerwG, U. v. 09.02.1995 - 5 C 2.93 - BVerwGE 97, 376; Nds. OVG, Urt. v. 06.07.1990 - 4 L 99/89 - FEVS 42, 79 m.w.N.; Merkler/Zink, BSHG, 4. Aufl., § 12 Rdnr. 46 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 22.05.2000 - 4 B 56/00

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Übernahme der Kosten für eine

    Der Anordnungsanspruch ergibt sich daraus, dass der notwendige Lebensunterhalt für Schüler nach § 12 Abs. 2 BSHG auch Aufwendungen für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt umfasst (BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - BVerwG 5 C 2.93 -, FEVS 45, 397; OVG Lüneburg, Urt. v. 06.07.1990 - 4 L 99/89 -, FEVS 42, 79; Hofmann in LPK-BSHG, 5. Aufl., § 21 Rdnr. 42).
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